Zur Eindämmung des Corona-Virus ist der Spielbetrieb des JTB in Beuel vorübergehend eingestellt.
Dieses stellt die JTB-Stiftung vor eine große Herausforderung, denn in der jetzigen Zeit ist das JTB mehr denn je auf die Förderung seiner Kunst, Kultur und Erziehungs-arbeit angewiesen. Immer mehr Familien werden sich einen Theaterbesuch als Familie oder -Kurs für Ihre Kinder nicht leisten können und es wird sicherlich
noch lange dauern, bis die Besucherzahlen wieder annähern denen von vor der Krise entsprechen.
Gerade jetzt in dieser ungewöhnlichen und oftmals schwierigen Zeit empfinden wir es wichtiger denn je,
Kinder- und Jugendlichen das Zuschauen von Geschichten und Eintauchen in die Phantasiewelten des Theaters zu ermöglichen.
Wenn Sie uns helfen möchten, gemeinsam die Zukunft des Jungen Theaters Bonn zu sichern , freuen wir uns über jede Unterstützung in Form
einer Spende.
JEDER EURO HILFT!
Stiftung für das Junge Theater Bonn
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE16 3705 0198 1932 3457 60
BIC: COLSDE33XXX
Alle Geldspenden können steuerlich geltend gemacht werden.
Stiftersteine-Wand 2021
Seit 2015 haben hunderte von Menschen sich oder eine Person die Ihnen am Herzen liegt bei uns im Jungen Theater Bonn 'verewigt' und zeitgleich die
JTB-Stiftung unterstützt, indem sie uns einen Stifterstein gestiftet haben. Für 249 Euro gab es die Möglichkeit, eine Wunschgravur (2 Zeilen à 20 Zeichen) in den 'eigenen Stein'
gravieren zu lassen - die Wände zieren nun unsere Foyers und die Theatergastronomie.
Die Anmeldephase für die nächste Wand ist abgeschlossen, aktuell werden die Steine graviert. Eingeweiht wird die neue Wand je nach
aktueller Situation voraussichtlich im Spätsommer-Herbst 2021.
Empfänger von Geldauflagen § 153a
Die gemeinnützige JTB-Stiftung ist als Empfänger von Geldauflagen in NRW gelistet.
Sollten Sie als Richter oder Richterin, als Staatsanwältin oder Staatsanwalt die Vermittlung einer Geldauflage an die JTB-Stiftung in Erwägung ziehen, um unsere Kultur- und
Erziehungsarbeit durch diese Zuweisung zu unterstützen, freuen wir uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme!
Bei Eingang oder Nichteingang zugewiesener Geldauflagen kontaktieren wir zeitnah die zuständige Behörde. Der letzte Freistellungsbescheid ist datiert auf den 24.10.2018.
Die Möglichkeiten das Junge Theater Bonn in Form von Sponsoring zu Unterstützen sind vielseitig. Gerne stellen wir Ihnen eine individuelle Lösung zusammen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Ab einem Betrag von 5.000 Euro sind Zustiftungen zum Vermögen der JTB-Stiftung möglich! Das von den Gründungsstiftern und Zustiftern eingebrachte Kapital muss dauerhaft erhalten
bleiben und darf nicht aufgebraucht werden. Zustifter profitieren von den für gemeinnützige Stiftungen besonders großzügigen Möglichkeiten, ihr finanzielles Engagement steuermindernd
geltend zu machen.
Alle Zustifter werden - wie die Gründungsstifter - auf einer Messingtafel im Eingangs-bereich des Theaters ‚verewigt‘.
§ 10b Einkommensteuergesetz: Jede Zustiftung in den Vermögensstock der JTB-Stiftung kann, auf Antrag des Steuerpflichtigen, im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro zusätzlich zu den Höchstbeträgen für Spenden an
gemeinnützige Stiftungen abgezogen werden.
§ 13, 29 ErbStG: Haben Sie Geld geerbt und stiften oder spenden dieses Erbe bzw. einen Teil davon innerhalb von 2 Jahren an eine Stiftung, wird Ihnen dafür die
Erbschaftsteuer erlassen bzw. erstattet.
Ist die JTB-Stiftung Ihr Erbe oder Miterbe, bleibt die Zuwendung an die JTB-Stiftung von der Erbschaftssteuer
befreit.
Alle Fragen beantwortet Ihnen jederzeit gerne der Intendant des JTB und Vorsitzender der JTB-Stiftung, Moritz Seibert
Tel. (0228) 46 36 72